Kanzlei Rümmele-Breinbauer

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Inkasso

Dr. Birgitt Breinbauer LLM.

Inkassowesen und Exekutionsrecht

Kanzlei für Inkassowesen und Exekutionsrecht in Dornbirn

Rümmele Breinbauer – Ihre Rechtsexperten im Inkassowesen. Ihr Kunde hat eine Dienstleistungen oder ein Produkt erhalten, begleicht aber die Rechnung nicht? Nicht nur Großkonzerne oder mittelständische Unternehmen werden häufig mit diesem Szenario konfrontiert, sondern auch Kleinunternehmen und Freiberufler. Die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen, ist in Österreich nur bedingt möglich. Hierbei muss stets der legale Weg eingeschlagen werden.

Zunächst muss ein Exekutionstitel gegen den Schuldner erwirkt werden. Hierbei handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung oder ein Urteil, durch welches der Schuldner zum Zahlen aufgefordert wird.

Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass ein Schuldner immer noch nicht zahlt. Somit muss der Gerichtsentscheid durch einen Anwalt für Exekutionsrecht im Exekutionsverfahren durchgesetzt werden.Doch nicht nur bei einem Exekutionsverfahren ist ein Anwalt für Inkassowesen sehr ratsam. Bedenken Sie beispielsweise auch, dass in Österreich bei einem Streitwert über 5.000€ eine Rechtsvertretung zwingend notwendig ist.

Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung, empfehlen wir jedoch auch bei geringeren Streitwerten eine anwaltliche Vertretung. Sparen Sie Kosten und Zeit, indem Sie die Forderungseintreibung in die Hände der Profis geben. Unsere Rechtsexperten für Inkassowesen unterstützen Sie bei der zielführenden und schnellen Abwicklung Ihrer Forderungseintreibung.

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Rechtsvertretung für die Forderungseintreibung

Gerne übernimmt unsere Kanzlei Rümmele Breinbauer die Eintreibung Ihrer offenen Forderungen. Wir kümmern uns um den Ablauf des Inkassoverfahrens, was wiederum das schriftliche und telefonische Mahnwesen inklusive Ratenzahlungsverhandlungen mit Ihren Schuldnern beinhaltet.  Sind die außergerichtlichen Eintreibungen jedoch erfolglos, vertreten wir Sie auch vor Gericht und übernehmen die nachgerichtliche Überwachung der Forderungen.

Konzentrieren Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge in Ihrem Unternehmen und überlassen Sie uns als Experten für Inkasso die Forderungseintreibung.

Unser Leistungs- und Beratungsspektrum

Zu unserem Leistungsspektrum zählen folgende Aspekte:

  • Durchführung der außergerichtlichen Forderungseintreibung.
  • Führen von Schuldnerverhandlungen inklusive der Festlegung von Ratenzahlungsvereinbarungen.
  • Erstellung und Prüfung von Zahlungsplänen unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist.
  • Mahn- und Exekutionsbescheide
  • Zahlungsklagen erstellen.
  • Einleitung von Exekutionsverfahren.
  • Begleitung im Fall von Insolvenzen der Schuldner.

 

Das Inkassowesen und das Exekutionsrecht

Unternehmen, die Dienstleistungen und Waren verkaufen, werden im Alltag häufig mit Zahlungsausfällen konfrontiert. Zwar ist ein betriebliches Mahnwesen meist sehr effizient, doch in manchen Fällen sind die eigenen Mittel schnell ausgeschöpft, sodass ein kompetenter Rechtsbeistand für Inkassowesen die Angelegenheit übernehmen muss

Eintreibung

Mithilfe eines standardisierten Verfahrens können Unternehmen durch einen geringen Aufwand, Forderungen schnell und effizient eintreiben. Forderungen unter 75.000 Euro können mit einer Mahnklage gerichtlich eingefordert werden.

Auf Basis der Mahnklage erteilt das Gericht zunächst ohne Gerichtsverhandlung einen bedingten ZahlungsbefehlInnerhalb des Schreibens fordert das Gericht den Schuldnern zum Begleichen seiner Schuld auf und räumt ihm die Möglichkeit ein, binnen 4 Wochen Einspruch einzulegen. 

Exekutionsverfahren

Reicht der Schuldner keinen Einspruch ein, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger das Exekutionsverfahren einleiten. Neben den gängigsten Exekutionsmitteln, wie Lohnpfändung, Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung eines Betriebs ist mittlerweile auch die Exekution einer Internetdomain möglich. 

Weitere Rechtsgebiete