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Gerne betreuen wir Sie als Kanzlei für Erbrecht bei Ihrem Anliegen innerhalb dieses Rechtsgebiets.
Je nach individuellem Bedarf beraten wir Sie juristisch oder/und setzen Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.
Gerne übernehmen wir die Strukturierung und Sicherung Ihres Familienvermögens und vertreten Ihre Interessen im Bereich Erbrecht und Unternehmensfolge.
Dabei kümmern wir uns um die sorgfältige Übertragung von Vermögenswerten und regeln die ordnungsgemäße Nachfolge unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ansprüche und mit Einbindung des Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrechts.
Neben einer fundierten Rechtsberatung zur Unternehmensnachfolge und der Vermögensweitergabe bietet Ihnen unsere Kanzlei Rümmele und Breinbauer auch bei der Gründung von Privatstiftungen rechtliche Unterstützung an.
– Möchten Sie ein rechtskräftiges Testament aufsetzen, um die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen zu regeln?
– Sie spielen mit dem Gedanken ein Testament anzufechten?
– Sie benötigen rechtliche Hilfe bezüglich der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft?
– Sie wurden bei der Erbfolge übergangen und möchten dagegen rechtlich vorgehen?
Gerne übernehmen wir Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten und gewährleisten Ihnen eine seriöse Betreuung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Prinzipiell regelt das Erbrecht alle Verlassenschaftsverfahren und beinhaltet alle Rechtsnormen, welche den Vermögensübergang von einer Person auf deren Rechtsnachfolger betreffen. Erst im Jänner 2017 wurde das Erbrecht in Österreich neu reformiert. Häufig kommt es bei Erbfällen zu Streitigkeiten und Problemen zwischen den Nachfahren. Sogar bei einer vorherigen Abklärung durch ein Testament können Konflikte bei Erbschaftsangelegenheiten entstehen. Spätestens dann ist eine kundige Rechtsberatung im Erbrecht notwendig, die allen Beteiligten einen Überblick über die Erbfolge inklusive der Pflichtteilansprüche gibt.
Gerne helfen wir Ihnen als fachkundige Rechtsanwälte für Erbrecht weiter, um mögliche Probleme zu klären und Pflichtteilsansprüche zu prüfen.
Im Grunde fungiert der Pflichtteil als Vermögensabsicherung für die nahen Angehörigen des Erblassers, sofern sie per Testament oder Erbvertrag enterbt wurden.
Sollte ein Unternehmer seine Nachfolge regeln wollen, ist eine fundierte Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt für Unternehmensfolge unbedingt notwendig. Rümmele und Breinbauer in Dornbirn berät Sie gerne und informiert Sie über alle erb- und steuerrechtlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.
Als Kanzlei für Erbrecht und Unternehmens-nachfolge ist uns dabei ein ganzheitliches Konzept wichtig, daher gewährleisten wir Ihnen im Rahmen unserer Beratung selbstverständlich auch eine Steueroptimierung und berücksichtigen andere Rechtsgebiete. Im persönlichen Gespräch stehen wir Ihnen gerne für die Beantwortung aller erbrechtlichen Fragen sowie die Klärung der Unternehmensfolge zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rümmele und Breinbauer betreut Sie gerne bei diesem persönlichen und entscheidenden Anliegen der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge. Gemeinsam entwickeln wir optimale Lösungen, die Ihren individuellen Wünschen und Ansprüchen entsprechen.
Inbegriffen sind:
Weiterführender Link: Immowelt.at