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Unsere Rechtsanwälte für Miet- und Wohnrecht bieten Ihnen eine umfassende Beratung und beantworten gerne all Ihre mietrechtlichen Fragen. Inbegriffen sind dabei auch die Aspekte Kündigungsschutz, Instandhaltungsrücklage, Erhaltungsarbeiten, Betriebskosten, Betriebsrücklagen sowie die Prüfung der Mietzinsen hinsichtlich deren Angemessenheit. Außerdem prüfen und erstellen wir Miet-, Pacht-, Leasing- und Wohneigentumsverträge für Sie oder Ihr Unternehmen.
Rümmele und Breinbauer übernimmt die Rechtsvertretung bei miet- und wohnrechtlichen Anliegen für Privatpersonen, Unternehmen, Hausverwaltungen, Makler, Bauträger und Institutionen. Ganz gleich, ob für Mieter oder Vermieter – unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Rechtsberatung, innerhalb welcher wir all Ihre Fragen beantworten. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich zur Seite.
Unsere Kanzlei vertritt ebenfalls Hausverwaltungen und kooperiert, zwecks der Erlangung von gerichtsrelevanten Informationen, mit Institutionen, Unternehmen und Detekteien.
Zu unserem Leistungs- und Beratungsspektrum im Miet- und Wohnrecht gehören die folgenden Schwerpunkte:
Sie haben Ihre Mietwohnung ordnungsgemäß an Ihren Vermieter übergeben, doch dieser beanstandet nicht gerechtfertigte Mängel, um die Kaution einzubehalten? Sie möchten einen Mietvertrag unterschreiben, diesen jedoch vorher von einem Rechtsanwalt für Mietrecht überprüfen lassen? Als kompetenter Ansprechpartner und Kanzlei für Miet- und Wohnrecht setzen wir Ihre Kautionssprüche durch, prüfen Mietverträge hinsichtlich deren Rechtmäßigkeit und helfen Ihnen bei allen mietrechtlichen Anliegen.
Als Rechtsexperten für Mietrecht und Wohnrecht in Dornbirn übernehmen wir sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessensvertretung Ihres Falls. Kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah, um im Rahmen eines Erstgesprächs Ihr Anliegen zu prüfen und zügig die ersten Schritte einzuleiten.
Prinzipiell wird das Mietrecht und Wohnrecht in Österreich von mehreren Gesetzen geregelt und fällt in den Bereich des Immobilienrechts. Alle notwendigen Bestimmungen des Mietrechts sind im Allgemeinen Gesetzbuch (ABGB) und im Mietrechtsgesetz (MRG) verankert, wohingegen die Regelungen des Wohnrechts im Wohneigentumsgesetz (WEG) verschriftlicht sind.
Das Mietrechtsgesetz gilt für Mietverträge, die sich auf Wohnungen, Wohnungsteile und Geschäftsräumlichkeiten aller Art beziehen. In diesen Verträgen kann nicht zum Nachteil des Mieters von den Regelungen des Gesetzes abgewichen werden. Eine fundierte Rechtberatung kann Ihnen als Vermieter hierbei das nötige Maß an Rechtssicherheit geben, um nicht mit Ihren Mietern in Konflikt zu geraten.
Politische Bestimmungen und Reformen sorgen dafür, dass das Miet- und Wohnrecht kontinuierlich geändert wird. Als Ihre Rechtsexperten im Wohnrecht helfen wir Ihnen, im Wandel der Veränderungen stets den Überblick über die aktuelle Rechtslage zu behalten. Durch eine gelungene Kombination aus praktischer Erfahrung und umfangreichem Fachwissen sowie einer kontinuierlichen Prüfung der aktuellen Gesetzesreformen gewährleistet unsere Kanzlei stets eine professionelle Beratung.
Lediglich eine immerwährende Aus- und Weiterbildung ermöglicht es einem Rechtsanwalt für Wohnrecht, seinen Mandanten jederzeit einen fachkundigen Rechtsbeistand zu bieten – ganz gleich, wie kompliziert der Fall auch sein mag. Als kompetente Rechtsexperten im Wohn- und Mietrecht in Dornbirn kümmern wir uns gerne auch um eine komplexere miet- und wohnrechtliche Problematik.
Unsere Kanzlei in Dornbirn unterstützt Sie bei der Formulierung Ihres Mietvertrags oder Kaufvertrags, prüft Verträge hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und erläutert Ihnen möglicherweise unverständliche Klauseln in bestehenden Verträgen. Rümmele und Breinbauer bietet Ihnen ein umfassendes Beratungs- und Leistungsspektrum im Bereich des Miet- und Wohnrechts und insbesondere bei Vertragserrichtungen und -abwicklungen.
Als vertrauensvolle Rechtsvertreter im Wohnrecht stehen wir Ihnen bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Konflikten zur Seite – sei es als Bauträger, Hausverwalter, Institution, Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter. Durch einen exzellenten und engagierten Einsatz unseres Teams setzen wir Ihre Interessen auch schlagkräftig vor Gericht durch! Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei Rümmele und Breinbauer in Dornbirn und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.