T +43 5572 28580 | F +43 5572 28580 4
Als Strafverteidiger stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei Rümmele Breinbauer in Dornbirn gerne bei allen strafrechtlichen Fragen zur Seite. Das Strafrecht ist äußerst komplex und setzt ein umfassendes Wissen der geltenden Rechtslage voraus, sodass es ein gewisses Maß an Kompetenz bei der praktischen Umsetzung erfordert.
Als Rechtsbegleiter in allen Lebenslagen legen wir, neben einer fachkompetenten Beratung, auch großen Wert darauf, unseren Mandanten persönlichen Rückhalt zu geben. Dabei gehen wir insbesondere auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ein und unterstützen Sie durch erstklassige Fachkompetenz im Bereich des Strafrechts.
Wir legen besonderen Wert auf das Vertrauen unserer Mandanten und setzen uns engagiert für deren Rechte ein. Menschenkenntnis und eine faktenbasierte Analyse sind der Schlüssel einer erfolgreichen Rechtsvertretung.
Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Dornbirn vertrete ich Sie in allen Strafrechtangelegenheiten vor Behörden, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.
Ferner stehen wir Ihnen in Haftsachen vor dem Haft- und Rechtsschutzrichter, im gesamten Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung sowie in Verfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als Rechtsvertretung zur Seite.
Abhängig von der Art des Vorwurfs, der Länge des Verfahrens und dem entsprechenden Aufwand, können die Kosten der Strafverteidigung sehr variieren. Im Rahmen eines Erstgesprächs oder nach Akteneinsicht können wir die Honorarkosten genauer kalkulieren. Das Honorar versteht sich als Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen.
In Österreich gibt es drei unterschiedliche Honorarabrechnungen für Rechtsanwälte. Dabei kann der Anwalt einerseits nach Tarif oder nach Stunden abrechnen oder mit Ihnen ein Pauschalhonorar vereinbaren.Das Pauschalhonorar ist ein konkret festgelegter Leistungssatz, der vorab mit meiner Kanzlei Rümmele Breinbauer vereinbart wird.
Auf Grundlage des Rechtsanwaltsgesetzes und allgemeinen Honorarkriterien können Anwälte auch nach einem konkret vorgeschriebenen Tarif abrechnen. Erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis, dann wird die geleistete Arbeits- oder Beratungsstunde als fester Honorarbetrag veranschlagt.
Sind Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert und benötigen nun eine fundierte Rechtsberatung im Strafrecht in Dornbirn? Das Risiko einer langjährigen Haftstrafe kann einen nicht kalt lassen und bedarf einer zuverlässigen und erfolgreichen Rechtsvertretung. Dabei kann eine strafbare Handlung sowohl einen Schuldigen als auch einen Unschuldigen treffen.
Als Strafverteidiger in Dornbirn stehen wir Ihnen während des ganzen Verfahrens, von der Ladung zur Einvernahme über Ermittlungsverhandlungen und Hausdurchsuchungen bis zur Hauptverhandlung zur Seite.
Ganz gleich in welcher Situation Sie sich aktuell befinden, wir erarbeiten gemeinsam die bestmögliche Lösung für Sie. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch in unserer Kanzlei in Dornbirn, um alle notwendigen strafrechtlichen Aspekte zu besprechen und eine Strategie zu entwickeln.
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht in Dornbirn und lassen Sie sich exzellent von den Anwälten unserer Kanzlei Rümmele Breinbauer beraten und vertreten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!