Kanzlei Rümmele-Breinbauer

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Verkehrsrecht

Dr. Karl Rümmele

Verkehrsrecht

Kanzlei für Verkehrsrecht in Dornbirn

Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Dornbirn kümmern wir uns um Ihre verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Handeln Sie nach einem Verkehrsunfall oder einer Anzeige wegen eines Verkehrsdelikts schnell und kontaktieren Sie uns, um zeitnah einen Beratungstermin zu vereinbaren. Der Rat eines Experten für Verkehrsrecht kann Ihnen viel Zeit, Ärger und unnötige Kosten ersparen.

Unsere Kanzlei Rümmele Breinbauer in Dornbirn berät und vertritt Sie gerne – sei es ein Verkehrsunfall oder eine Verwaltungsstrafe. Als erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht beraten wir Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten im Schadensfall und vertreten Ihre Rechte gegenüber Versicherern, Behörden und Gerichten.

Sie benötigen eine rechtliche Beratung im Verkehrsrecht?
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie gleich einen Erstberatungstermin

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle sind nicht immer auf den Erfahrungsstand oder eine rasante Fahrweise zurückzuführen, sondern können im Grunde genommen jeden treffen. Selbst wenn der Verkehrsunfall sowie der Schuldige eindeutige sein mögen, kann es später zu bösen Überraschungen kommen, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht übernehmen will. 

Akzeptieren Sie bitte keine Ablehnung Ihrer Ansprüche, sondern kontaktieren Sie unsere Rechtsexperten für Verkehrsrecht für die Verteidigung Ihrer Rechte. Wir informieren Sie ausführlich über die unterschiedlichen Ersatzansprüche und leiten alle weiteren Schritte für Sie ein. Häufig ist unseren Mandanten nicht bewusst, dass Sie weitaus mehr Ansprüche haben, als den Ersatz des Fahrzeugschadens.

Somit haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Ersatz für Abschleppkosten, Telefon- und Fahrtspesen, Sachschäden (Laptop, Handy, etc.), eine Wertminderung des Fahrzeugs, Mietfahrzeugkosten, Kreditkosten und weitere Unkosten. Doch nicht nur bei Sachschäden bestehen Ersatzansprüche, sondern auch bei Körperverletzung, sofern Personen zu Schaden gekommen sind.

In diesem Zusammenhang muss geprüft werden, ob der Geschädigte neben einem Anspruch auf Schmerzensgeld auch ein Recht auf die Übernahme der Heil- und Pflegekosten hat 

Folgende Ansprüche können geltend gemacht werden:

  • Sachschäden (Fahrzeuge, Gepäck, Kleider, Laptop, Handy, beschädigte Gegenstände usw.)
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstentgang
  • Heil- und Pflegekosten
  • Kosten für einen zwingend notwendigen Wohnraumumbau.
  • Begräbniskosten
  • Trauerschmerzensgeld

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und sind zu Schaden gekommen? Die Versicherung des Schuldigen möchte nun die Kosten nicht übernehmen? Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht bieten wir Ihnen eine fundierte Rechtsberatung und übernehmen gerne Ihre Verteidigung! Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können

Anwälte für Verkehrsrecht in Dornbirn

Warten Sie nicht zu lange mit der Inanspruchnahme unserer Hilfe, denn ein schnelles Handeln ist nach einem Verkehrsunfall besonders wichtig, um Beweise zu sichern. Unsere Rechtsanwälte kümmern sich um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und bemühen sich auch um die Sicherung von Beweisen.

Zögern Sie bitte nicht, uns auch während Ihres Aufenthalts im Spital oder der Rehaklinik zu kontaktierenGerne vereinbaren wir einen Beratungstermin und besprechen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen. Vermeiden Sie bitte vorschnelle Handlungen, bevor Sie sich durch fachkundigen Rat abgesichert haben.

Anwaltlicher Rat erspart Ihnen nicht nur unliebsame Überraschungen, sondern auch unnötige Kosten. Insbesondere bei behördlichen Zuschriften (Polizei, Bezirkshauptmannschaft) oder der Geltendmachung von Ansprüchen ist besondere Vorsicht geboten. Als Spezialisten sind wir gerne für Sie da – rufen Sie uns an! Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Verhalten am Unfallort - Verkehrsrecht

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und für die erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, empfehlen wir Ihnen folgende Verhaltensweisen am Unfallort:

  • Sofern Ihr Fahrzeug und die Fahrzeuge anderer Beteiligter keinen Rettungswagen blockieren, sorgen Sie bitte dafür, dass alle beteiligten Fahrzeuge in der Ausgangsposition verbleiben.
  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beschädigten Fahrzeuge aus mehreren Blickwinkeln.
  • Notieren Sie die Namen, Anschriften und Telefonnummern von allen Augenzeugen.
  • Erstellen Sie eine Skizze des Unfallorts.
  • Prüfen Sie alle Unfallspuren, Glassplitter und Bremsspuren und notieren Sie Ihre Beobachtungen. 
  • Dokumentieren Sie die Beweise sowohl schriftlich als auch fotografisch.
  • Haben Sie einen gesundheitlichen Schaden durch den Unfall erlitten, konsultieren Sie bitte einen Arzt, der Ihnen einen lückenlosen Bericht über Ihren Gesundheitszustand erstellen kann.
  • Versuchen Sie bei Eingeständnis Ihres Unfallgegners, seine Aussagen als kurzen schriftlichen Bericht mit Unterschrift zu erhalten.   

Prinzipiell sollten Sie so viele Beweise wie möglich sichern, um zu einem späteren Zeitpunkt mehr Rechtssicherheit bei rechtlichen Streitfragen zu haben.

Kontakt – Ihre Rechtsexperten für Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht in Dornbirn

In vielen Fällen werden Unfälle schnell und einvernehmlich geklärt. Jedoch kann es auch passieren, dass die Unfallbeteiligten keine Einigung bezüglich des genauen Unfallhergangs finden. Sobald es zu Konflikten sowie widersprüchlichen Aussagen und Angaben von Beteiligten und Zeugen oder Haftpflichtversicherern kommt, sollten Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. 

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie gerne in Ihrem Schadensfall. Doch nicht nur das Verkehrsrecht, sondern auch das Verwaltungsstrafrecht ist ein Schwerpunkt unserer täglichen Anwaltstätigkeit.

Geschwindigkeitsüberschreitung, Führerscheinentzug oder Ampelüberwachung – als qualifizierte Rechtsexperten kümmern wir uns um Ihr Anliegen! Wenden Sie sich noch heute an unsere Kanzlei Rümmele Breinbauer in Dornbirn, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei willkommen zu heißen. Rümmele Breinbauer – Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht.

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