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Als Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschafts-, Gesellschaft- und Unternehmensrecht in Dornbirn übernehmen wir die Überprüfung der rechtlichen Struktur Ihres Unternehmens und gewährleisten Ihnen ebenfalls eine allumfassende Rechtsbetreuung. Neben der Gründung von Gesellschaften, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen zählt auch die Liquidation dieser zum Tätigkeitsschwerpunkt unserer Arbeit als Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht.
Darüber hinaus begleiten wir Sie als Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Dornbirn selbstverständlich auch bei allen streitigen Angelegenheiten und stehen Ihnen bei Angelegenheiten im unternehmerischen Vertragswesen kompetent mit unserer Kanzlei Rümmele und Breinbauer zur Seite.
Rümmele und Breinbauer bietet Ihnen eine fundierte Rechtsberatung und unterstützt Sie bei der Erlangung öffentlich-rechtlicher Bewilligungen. Darüber hinaus informieren wir Sie ausführlich über alle rechtlichen Bestimmungen des Personalwesens, klären Sie über das Wettbewerbsrecht auf und beantworten Ihnen alle Vertriebsfragen.
Sie möchten ein Unternehmen gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen, wissen jedoch nicht, welche Rechtsform optimal für Ihr Vorhaben ist? Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte?
In diesem Fall bieten wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht eine fundierte Rechtsberatung in unserer Kanzlei Rümmele und Breinbauer in Dornbirn an.
Unser Beratungsspektrum umfasst die Gesellschaftsgründung inklusive der Rechtsformwahl sowie die Umstrukturierung und Rekonstruierung im Krisenfall oder bei der Unternehmensnachfolge.
Als Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Dornbirn bietet Ihnen unsere Kanzlei Rümmele und Breinbauer folgendes Leistungsspektrum:
Sollten Sie Fragen zu einem nicht genannten Aspekt des Wirtschafts-, Unternehmens- oder Gesellschaftsrechts haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, damit wir im Gespräch prüfen können, ob Ihre Angelegenheit in unseren Zuständigkeitsbereich gehört.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht gehören zum Bereich des privaten Wirtschaftsrechts. Ein Bereich des Zivilrechts ist das Unternehmensrecht, welches die Rechte der Kaufleute und Unternehmer regelt.
Es wird auch als Sonderprivatrecht bezeichnet, weil es als Teil des Privatrechts verstanden wird. Vor der Handelsrechtsreform im Jahr 2007 wurde das Unternehmensrecht noch als Handelsrecht tituliert.
Das Unternehmensrecht geht dabei insbesondere auf die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen ein, die sich aus dem Handel mit Waren ergeben. Zweck dieser Sonderbestimmungen für Unternehmer im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eine schnellere Abwicklung des Handelsverkehrs und ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für Unternehmer.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich hingegen mit dem Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften und regelt das Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaften. Aufgrund unterschiedlicher Gesellschaftsstrukturen entstehen verschiedene Gesellschaftstypen, welche insbesondere im Hinblick auf das Steuer- und Sozialversicherungsrecht auf anderen Rechtsgrundlagen basieren.
Die Unternehmenstätigkeit wirft eine Vielzahl an Fragen und Probleme auf, welche unsere Kanzlei Rümmele und Breinbauer in Dornbirn im Rahmen eines kompetenten Rechtsbeistands gerne zu klären vermag. Als Rechtsexperten im Wirtschaftsrecht in Dornbirn besitzen wir ein fundiertes Rechtswissen in den Bereichen Wirtschafts-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.
Bei Rümmele und Breinbauer können Sie sicher sein, dass unsere rechtliche Beratung genau auf Ihre Wirtschafts- und Unternehmensziele abgestimmt ist, vor allem auch bei der Vertragserstellung dürfen Sie mit einer maßgeschneiderten Lösung für Ihr Unternehmen rechnen. Nicht nur langjährige Erfahrung, sondern auch unser fundiertes wirtschaftliches Verständnis gewährleistet eine erstklassige Betreuung durch unsere Kanzlei Rümmele und Breinbauer bei der Umsetzung Ihrer Unternehmensziele.
Unsere Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Dornbirn erarbeiten in gemeinsamer Absprache mit Ihnen, wirtschaftlich zukunftsfähige Lösungen und Vorgehensweisen, die optimal auf die Ansprüche Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Ein umfassendes Know-how im Wirtschaftsrecht ermöglicht einen erstklassigen Rechtsbeistand für Unternehmen und Einzelpersonen in allen Rechtsangelegenheiten, die sich aus der Unternehmenstätigkeit ergeben.
Ob bei der Planung der Unternehmensgründung, der Änderung der Unternehmensfolge, bei Finanzierungen oder bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens – unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Dornbirn unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Sowohl bei der Umstrukturierung als auch bei der Gründung Ihres Unternehmens haben wir Rümmele und Breinbauer als Rechtsbeistand im Wirtschaftsrecht stets Ihre Unternehmensziele im Fokus unserer Beratung.
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